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            <title>Jahreshauptversammlung I : Anträge</title>
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                <title>Jahreshauptversammlung I : Anträge</title>
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            </image><item>
                        <title>A zu 2.3: Verfahrensregeln für die Wahlkreis-Votenvergabe der Stadtteilgruppen</title>
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                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 20.02.2020)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für alle 33 Wahlkreise in Bielefeld werden wir zur Kommunalwahl Wahlkreisbewerber*innen aufstellen. Rechtlich bindend gewählt werden diese beim Kommunalparteitag am 25. April 2020. Unsere Stadtteilgruppen sind allerdings gebeten, im Vorfeld des Kommunalparteitages Voten für ihre Wahlkreisbewerber*innen zu vergeben. Die Votenvergabe erfolgt dabei nach den folgenden Vorgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Einladung</strong>: Alle Voten müssen vor dem Kommunalparteitag am 25. April vergeben werden. Die Stadtteilgruppen sind gebeten, frühzeitig über das KV-Büro zu der Votenvergabe einzuladen, sodass alle Mitglieder des Kreisverbandes über den Termin in Kenntnis gesetzt werden können. Dies ist nötig, da die Bewerbung um ein Votum einer Stadtteilgruppe auch für Personen offensteht, die in einem anderen Stadtteil wohnen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Redeleitung</strong>: Die Redeleitung liegt in der Hand eines Mitglieds des Kreisvorstandes oder eines Mitglieds der Stadtteilgruppe, das sich selbst nicht für ein Votum bewirbt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Wahlberechtigung</strong>: Nur diejenigen Grünen KV-Mitglieder, die im jeweiligen Bezirk ihren Erstwohnsitz haben, dürfen an der Votenvergabe ihrer Stadtteilgruppe teilnehmen. Ein Mitglied, das in Mitte wohnt, darf dementsprechend für alle acht Wahlkreise in Mitte (Wahlkreis 1 bis 8) je eine Stimme abgeben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Wählbarkeit</strong>: Für ein Votum ihrer Stadtteilgruppe können sich alle Personen bewerben, die für die GRÜNEN in den Rat einziehen wollen und bei der Wahl des Stadtrates gesetzlich wählbar sind. Dies umfasst alle Personen, die am Wahltag (13. September 2020) das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Bielefeld haben, eine Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzen und nicht aus anderen Gründen von der Wahl ausgeschlossen sind.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Wahlverfahren</strong>: Jede Stadtteilgruppe kann pro Wahlkreis in ihrem Bezirk genau <span class="underline">ein</span> Votum abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt in geheimer Wahl. Gewählt ist unserer Satzung entsprechend die Person, die das Quorum (50 Prozent der gültigen Stimmen + 1) erreicht und die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit für ein Votum.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Quotierung</strong>: Mindestens die Hälfte der Wahlkreise im Bezirk ist mit Frauen zu besetzen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, wie aussichtsreich die Grünen Bewerbungen in den jeweiligen Wahlkreisen sind. Wir haben für vielversprechende Bezirke mit mehr als zwei Wahlkreisen auf Basis der Ergebnisse der Kommunalwahl 2014 und der Europawahl 2019 jeweils zwei Cluster gebildet. Die Wahlkreise im Cluster 1 sind dabei aussichtsreicher als die Wahlkreise in Cluster 2, bezogen auf den jeweiligen Stadtteil. In beiden Clustern soll die Quotierung von 50 Prozent der Plätze zugunsten von Frauen eingehalten werden. Wenn die Wahlkreisbewerbungen in Cluster 1 bereits mehrheitlich mit Frauen besetzt sind, ist es möglich, in einem anderen Cluster entsprechend weniger als 50 Prozent der Plätze mit Frauen zu besetzen. Sind also beispielsweise im Cluster 1 in Mitte drei der vier Wahlkreisvoten an Frauen gegangen, so können im Cluster 2 auch drei der vier Wahlkreisvoten an Männer gehen. Wir wünschen uns, dass diese Quotierung von Frauenplätzen durch die Stadtteilgruppe auch beim Kommunalparteitag am 25. April 2020 aufrechterhalten wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline"><strong>Die Cluster:</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mitte</strong><br><em>Cluster 1 </em><br>
8 Siggi<br>
2 Ostpark<br>
1 Innenstadt<br>
2 Ostmarktviertel<br><br><em>Cluster 2 </em><br>
7 Nordpark<br>
4 Seidenstickerhalle<br>
5 Stauteiche<br>
6 Kammeratsheide<br><br><strong>Schildesche </strong><br><em>Cluster 1</em><br>
9 Uni<br>
20 Gellershagen<br><br><em>Cluster 2</em><br>
11 Sudbrack<br>
12 Alt-Schildesche<br><br><strong>Brackwede</strong><br><em>Cluster 1</em><br>
17 Quelle<br>
15 Brackwede-Nord</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Cluster 2</em><br>
14 Brackwede Süd<br>
16 Ummeln</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit dem vorgeschlagenen Verfahren wollen wir Klarheit schaffen für Wahlkreisbewerber*innen ebenso wie für die Mitglieder in den jeweiligen Stadtteilen. Mit den dargelegten Leitlinien stellen wir sicher, dass die Votenvergabe in allen Stadtteilen transparent, fair und vergleichbar abläuft. Außerdem stellen wir sicher, dass die Mindestquotierung von Frauenplätzen eingehalten wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Feb 2020 13:04:30 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A zu 2.1: Kommunal vielfältig</title>
                        <link>https://JHVI.antragsgruen.de/JHVI/Kommunal_vielfaeltig-39489</link>
                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 20.02.2020)</author>
                        <guid>https://JHVI.antragsgruen.de/JHVI/Kommunal_vielfaeltig-39489</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>„Vielfalt ist wichtig, weil sie real ist. Wenn wir divers besetzten, ob in Redaktionen, im Bundestag oder im Lehrer*innenzimmer, dann nicht, weil man einer Utopie nachkommen möchte – sondern der Realität“ (Hasters 2019, S. 51). </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bielefeld sind 51,2 Prozent der Personen weiblich. 30 Jahre alt oder jünger sind fast 30 Prozent der Bielefelder*innen. Und fast 40 Prozent der Bielefelder*innen haben einen Migrationshintergrund.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es wird Zeit, dass unsere kommunalpolitischen Gremien die Vielfalt der Bielefelder Stadtgesellschaft widerspiegeln. Hierbei stehen die Parteien in der Pflicht! Und wir als GRÜNE positionieren uns nicht nur politisch gegen Diskriminierung, sondern handeln auch danach. Insbesondere die GRÜNE Frauenquote, die seit Jahrzehnten den beschämend niedrigen Frauenanteil in den Parlamenten und politischen Gremien hebt, zeigt: Es braucht einen kritischen Blick auf Strukturen, Partizipationsmöglichkeiten und politische Gepflogenheiten, um für viele Menschen die Basis ihres politischen Engagements zu sein. Dies gilt parteiintern ebenso wie im Hinblick auf kommunalpolitische Gremien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus diesem Grund unterstützen und fördern wir explizit nicht nur die Kandidaturen von Frauen*, sondern strukturell und individuell auch beispielsweise von Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, People of Color<sup>1</sup> und Trans*Personen. Wir wollen gezielt Menschen ansprechen und erfahren, was sie benötigen, um sich zu engagieren und wir wollen Strukturen hinterfragen/ändern, um mehr Menschen außerhalb der homogenen Gruppe anzusprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Des Weiteren wünschen wir uns hohe Repräsentation von Personen unter 35 insbesondere in unseren Kommunallisten und setzen uns für ein ausgewogenes Verhältnis erfahrener und neuer Kommunalpolitiker*innen in unserer zukünftigen Fraktion ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für unsere Gremien (Kreisvorstand) und unsere Ratsfraktion setzen wir einen Monitoringprozess ein. Dieser beinhaltet zu Beginn jeder Amtszeit/Ratsperiode eine Fortbildung zum Thema Gleichstellung/Diversität. Mindestens einmal pro Jahr (z.B. bei Klausuren) wird der Fortschritt gremienintern reflektiert und eigene Struk-turen und Kommunikation analysiert. Dabei geht es in erster Linie darum intern zu sensibilisieren und unsere Strukturen zu hinterfragen um den Prozess zu einer diversen Mitgliedschaft und Kandidat*innen anzustoßen. Wir wollen eine Kultur stärken, die Vielfalt wertschätzt und neue Leute willkommen heißt; die Interessierte empowert anstatt Hürden aufrecht zu erhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>1 Person of color (Plural: people of color) ist ein Begriff aus dem anglo-amerikanischen Raum für Menschen, die gegenüber der Mehrheitsgesellschaft als nicht-weiß gelten und wegen ethni-scher Zuschreibungen („Sichtbarkeit“) alltäglichen, institutionellen und anderen Formen des Rassismus ausgesetzt sind.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit unserem Beschluss „Gleichstellungsarbeit im KV Bielefeld – wir werden vielfältiger, bunter, mehr!“ haben wir bereits bei der Jahreshauptversammlung 2018 das Thema aufgegriffen und damit den Fokus im Hinblick auf Personalentwicklung und Beteiligungsmöglichkeiten gelegt. Neben konkreten Maßnahmen (Erstredner*innenliste, Diversität von Referent*innen, Gebärdendolmetschung) schloss hieran eine Fortbildung zu Diversity in politischen Organisationen an. Die GRÜNEN haben immer eine Schlüsselstellung eingenommen, wenn es um gleichstellungspolitische Maßnahmen und Forderungen ging. So haben wir in Bielefeld die Einsetzung einer Gleichstellungsbeauftragten durchgesetzt und waren mit unserer straighten Frauenquote von 50 Prozent Vorreiter. Der Bielefelder Aktionsplan zur Gleichstellung von LSBTI* in Bielefeld wurde von unserer Ratsfraktion maßgeblich initiiert. Damit wurde schon viel erreicht, aber wir sind noch lange nicht am Ziel.Kreisvorstand und Ratsfraktion begreifen diverse Partizipation und Repräsentation als Kernaufgabe und haben dieser in den letzten Jahren durch Maßnahmen wie dem Mentoring Programm oder der Initiierung einer Frauengruppe für angehende Kommunalpolitikerinnen Rechnung getragen. Im weiteren Prozess setzen wir neben umfassenden Fortbildungsmöglichkeiten für Personen und Gremien vor allem auf Kommunikation.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Feb 2020 12:50:48 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A zu 2.5: Beschlussvorlage Umgangsweise mit Mandatsträger*innenbeiträge</title>
                        <link>https://JHVI.antragsgruen.de/JHVI/Beschlussvorlage_Umgangsweise_mit_Mandatstraegerinnenbeitraege-59793</link>
                        <author>Kreisvorstand (beschlossen am: 13.11.2019)</author>
                        <guid>https://JHVI.antragsgruen.de/JHVI/Beschlussvorlage_Umgangsweise_mit_Mandatstraegerinnenbeitraege-59793</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Liebe Mandatsträger*innen, liebe Bewerber*innen um ein kommunales Mandat,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>wir danken euch für eure Bereitschaft, euch für GRÜNE Ideen, GRÜNE Positionen und GRÜNE Politik in der Kommunalpolitik zu engagieren. Wir wissen, dass die Übernahme eines kommunalen Mandats mit viel Mühe und Arbeit verbunden ist und freuen uns über euren Einsatz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommunale Mandatsträger*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung, die zurzeit 497,70 € pro Monat für einfache Ratsmitglieder und 208,40 € pro Monat für einfache Bezirksvertretungsmitglieder beträgt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unsere Finanzordnung sieht vor, dass sowohl die Ratsmitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Vertreter*innen in den Ratsausschüssen und Aufsichtsräten o. ä. als auch die gewählten Mitglieder in den Bezirksvertretungen ihre Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder als Mandatsträger*innenbeiträge an den Kreisverband abführen. Die Jahreshauptversammlung hat am 15. Februar 2014 zu den Mandatsträger*innenbeiträgen (seinerzeit noch Sonderbeitrag genannt) folgendes beschlossen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>„1. Alle MandatsträgerInnen verpflichten sich bei ihrer Kandidatur, die für den KV geltende Sonderspendenregelung zu akzeptieren.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>2. MandatsträgerInnen, die steuerpflichtig sind, werden gebeten, mindestens 75% ihrer Aufwandsentschädigung der Partei Bündnis 90/Die</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Grünen zu spenden. Von diesen Sonderbeiträgen sind nach Absprache mit der Kassiererin /dem Kassierer Sonderkosten (wie Kinderbetreuung, Steuermehrbelastungen etc.) abziehbar.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>3. Alle anderen regeln ihren Sonderbeitrag, der in der Regel 50% nicht unterschreiten sollte, verbindlich mit der Kassiererin/dem Kassierer.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>4. Die Regelung gilt für alle kommunalen Mandate, auch für Aufsichtsratsposten.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>5. Kosten für Stadtteilarbeit werden in Absprache mit dem Vorstand/Büro vom Kreisverband übernommen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>6. Die MandatsträgerInnen werden gebeten, ihre Sonderbeiträge in monatlicher Form zu spenden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>7. Zu jeder Jahreshauptversammlung wird von der Kassiererin/dem Kassierer eine Übersicht über die Einhaltung der vereinbarten Rückspendenregelungen in prozentualer Form in angemessener Form (Aushang) zur Kenntnis gebracht.“</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mandatsträger*innenbeiträge sind eine freiwillige Leistung. Wie andere Parteien auch bitten wir euch aber, entsprechend der vorgenannten Regelungen, einen Teil dieser Aufwandsentschädigung an den Kreisverband abzuführen. Warum?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mandatsträger*innenbeiträge sind für die politische Arbeit des Kreisverbandes von ganz erheblicher Bedeutung. Vieles von dem, was wir an Informationen, Aktionen, Veranstaltungen und Beteiligungen in den letzten Jahren geboten haben, wäre ohne die Leistung der Mandatsträger*innenbeiträge nicht möglich gewesen. Denn in den vergangenen Jahren machten die Mandatsträger*innenbeiträge 35 bis 40 % der Haushaltseinnahmen aus. Auf diesen Zahlen baut auch die mittelfristige Finanzplanung auf.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es würde uns daher sehr freuen, wenn die hohe Bereitschaft, Mandatsträger*innnenbeiträge in der vorgesehenen Form abzuführen, wofür an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gedankt sei, weiter Bestand hat. Hier ist auch Solidarität gefragt. Nur wenn wir gemeinsam bereit sind, uns einzusetzen, werden wir eine starke GRÜNE Politik machen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreiskassierer/der Kreiskassierer freut sich über eine Mitteilung von euch per Email zu Beginn der neuen Wahlperiode, aus der hervorgeht, welchen Betrag ihr monatlich an den Kreisverband als Mandatsträger*innenbeitrag abführt und welchem Prozentsatz der erhaltenen Aufwandsentschädigung dies entspricht. Wer keine regelmäßige, monatliche Aufwandsentschädigung erhält (wie etwa Sitzungs-gelder für die Teilnahme an Ausschusssitzungen oder Entschädigungen für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsratssitzungen) schreibt in der Mitteilung nur, welcher Prozentsatz der Aufwandsentschädigung im Kalenderjahr als Mandatsträger*innenbeitrag abgeführt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unsere Bankverbindung für die möglichst monatliche Überweisung lautet:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN KV Bielefeld</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>DE28 4805 0161 0054 0503 15</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte die Kreiskassiererin/der Kreiskassierer keine Mitteilung von euch erhalten, wird sie/er euch per Email einmal erinnern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eure Mitteilung ist mit Blick auf die Berichtspflicht der Kreiskassiererin/des Kreiskassierers über die Mandatsträger*innenbeiträge von Bedeutung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die/der Kreiskassierer*in ist den Mitgliedern auskunftspflichtig. Der Mitteilungspflicht auf der Jahres-hauptversammlung wird künftig dadurch Rechnung getragen, dass eine Tabelle als Tischvorlage ausgelegt wird, aus der sich der Name des/der Mandatsträger*in ergibt und ob entsprechend der vollständigen Mitteilung verfahren wurde („gemäß vollständiger Mitteilung“), ob die Mitteilung unvollständig war („Mitteilung unvollständig“) oder ob gar keine Mitteilung erfolgte („ohne Mitteilung“)<a href="#_ftn1">[1]</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• gemäß vollständiger Mitteilung = es gibt eine vollständige Mitteilung an den KK und es wurde auch genau so viel gespendet wie mitgeteilt</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• Mitteilung unvollständig = es gibt nur eine unzureichende Mitteilung an den KK, sodass sich nicht sagen lässt, wie sich ein etwaiger Mandatsträger*innenbeitrag zum Erwartungssatz von 75 % verhält. Ob und in welcher Höhe Mandatsträger*innenbeiträge geleistet wurden bleibt dabei offen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• ohne Mitteilung = es ist zu keiner Mitteilung an den KK gekommen. Ob und in welcher Höhe Mandatsträger*innenbeiträge geleistet wurden bleibt dabei offen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 19 Jan 2020 18:49:20 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>