Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung I |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2.3 Verfahrensvorschlag Votenvergabe in den Stadtteilgruppen für die Direktwahlkreise |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 20.02.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.02.2020, 13:04 |
A zu 2.3: Verfahrensregeln für die Wahlkreis-Votenvergabe der Stadtteilgruppen
Antragstext
Für alle 33 Wahlkreise in Bielefeld werden wir zur Kommunalwahl
Wahlkreisbewerber*innen aufstellen. Rechtlich bindend gewählt werden diese beim
Kommunalparteitag am 25. April 2020. Unsere Stadtteilgruppen sind allerdings
gebeten, im Vorfeld des Kommunalparteitages Voten für ihre
Wahlkreisbewerber*innen zu vergeben. Die Votenvergabe erfolgt dabei nach den
folgenden Vorgaben:
- Einladung: Alle Voten müssen vor dem Kommunalparteitag am 25. April
vergeben werden. Die Stadtteilgruppen sind gebeten, frühzeitig über das
KV-Büro zu der Votenvergabe einzuladen, sodass alle Mitglieder des
Kreisverbandes über den Termin in Kenntnis gesetzt werden können. Dies ist
nötig, da die Bewerbung um ein Votum einer Stadtteilgruppe auch für
Personen offensteht, die in einem anderen Stadtteil wohnen.
- Redeleitung: Die Redeleitung liegt in der Hand eines Mitglieds des
Kreisvorstandes oder eines Mitglieds der Stadtteilgruppe, das sich selbst
nicht für ein Votum bewirbt.
- Wahlberechtigung: Nur diejenigen Grünen KV-Mitglieder, die im jeweiligen
Bezirk ihren Erstwohnsitz haben, dürfen an der Votenvergabe ihrer
Stadtteilgruppe teilnehmen. Ein Mitglied, das in Mitte wohnt, darf
dementsprechend für alle acht Wahlkreise in Mitte (Wahlkreis 1 bis 8) je
eine Stimme abgeben.
- Wählbarkeit: Für ein Votum ihrer Stadtteilgruppe können sich alle Personen
bewerben, die für die GRÜNEN in den Rat einziehen wollen und bei der Wahl
des Stadtrates gesetzlich wählbar sind. Dies umfasst alle Personen, die am
Wahltag (13. September 2020) das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit
mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Bielefeld haben, eine
Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzen und nicht aus anderen Gründen
von der Wahl ausgeschlossen sind.
- Wahlverfahren: Jede Stadtteilgruppe kann pro Wahlkreis in ihrem Bezirk
genau ein Votum abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt in geheimer Wahl. Gewählt
ist unserer Satzung entsprechend die Person, die das Quorum (50 Prozent
der gültigen Stimmen + 1) erreicht und die meisten Stimmen auf sich
vereinen kann. Im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit für ein
Votum.
- Quotierung: Mindestens die Hälfte der Wahlkreise im Bezirk ist mit Frauen
zu besetzen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, wie aussichtsreich die
Grünen Bewerbungen in den jeweiligen Wahlkreisen sind. Wir haben für
vielversprechende Bezirke mit mehr als zwei Wahlkreisen auf Basis der
Ergebnisse der Kommunalwahl 2014 und der Europawahl 2019 jeweils zwei
Cluster gebildet. Die Wahlkreise im Cluster 1 sind dabei aussichtsreicher
als die Wahlkreise in Cluster 2, bezogen auf den jeweiligen Stadtteil. In
beiden Clustern soll die Quotierung von 50 Prozent der Plätze zugunsten
von Frauen eingehalten werden. Wenn die Wahlkreisbewerbungen in Cluster 1
bereits mehrheitlich mit Frauen besetzt sind, ist es möglich, in einem
anderen Cluster entsprechend weniger als 50 Prozent der Plätze mit Frauen
zu besetzen. Sind also beispielsweise im Cluster 1 in Mitte drei der vier
Wahlkreisvoten an Frauen gegangen, so können im Cluster 2 auch drei der
vier Wahlkreisvoten an Männer gehen. Wir wünschen uns, dass diese
Quotierung von Frauenplätzen durch die Stadtteilgruppe auch beim
Kommunalparteitag am 25. April 2020 aufrechterhalten wird.
Die Cluster:
Mitte
Cluster 1
8 Siggi
2 Ostpark
1 Innenstadt
2 Ostmarktviertel
Cluster 2
7 Nordpark
4 Seidenstickerhalle
5 Stauteiche
6 Kammeratsheide
Schildesche
Cluster 1
9 Uni
20 Gellershagen
Cluster 2
11 Sudbrack
12 Alt-Schildesche
Brackwede
Cluster 1
17 Quelle
15 Brackwede-Nord
Cluster 2
14 Brackwede Süd
16 Ummeln
Begründung
Mit dem vorgeschlagenen Verfahren wollen wir Klarheit schaffen für Wahlkreisbewerber*innen ebenso wie für die Mitglieder in den jeweiligen Stadtteilen. Mit den dargelegten Leitlinien stellen wir sicher, dass die Votenvergabe in allen Stadtteilen transparent, fair und vergleichbar abläuft. Außerdem stellen wir sicher, dass die Mindestquotierung von Frauenplätzen eingehalten wird.