Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung I |
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Tagesordnungspunkt: | 2.5 Umgang mit Mandatsträger*innenbeiträgen |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 13.11.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.01.2020, 18:49 |
A zu 2.5: Beschlussvorlage Umgangsweise mit Mandatsträger*innenbeiträge
Antragstext
Liebe Mandatsträger*innen, liebe Bewerber*innen um ein kommunales Mandat,
wir danken euch für eure Bereitschaft, euch für GRÜNE Ideen, GRÜNE Positionen
und GRÜNE Politik in der Kommunalpolitik zu engagieren. Wir wissen, dass die
Übernahme eines kommunalen Mandats mit viel Mühe und Arbeit verbunden ist und
freuen uns über euren Einsatz.
Kommunale Mandatsträger*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung, die zurzeit
497,70 € pro Monat für einfache Ratsmitglieder und 208,40 € pro Monat für
einfache Bezirksvertretungsmitglieder beträgt.
Unsere Finanzordnung sieht vor, dass sowohl die Ratsmitglieder von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, die Vertreter*innen in den Ratsausschüssen und Aufsichtsräten o.
ä. als auch die gewählten Mitglieder in den Bezirksvertretungen ihre
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder als Mandatsträger*innenbeiträge an
den Kreisverband abführen. Die Jahreshauptversammlung hat am 15. Februar 2014 zu
den Mandatsträger*innenbeiträgen (seinerzeit noch Sonderbeitrag genannt)
folgendes beschlossen:
„1. Alle MandatsträgerInnen verpflichten sich bei ihrer Kandidatur, die für den
KV geltende Sonderspendenregelung zu akzeptieren.
2. MandatsträgerInnen, die steuerpflichtig sind, werden gebeten, mindestens 75%
ihrer Aufwandsentschädigung der Partei Bündnis 90/Die
Grünen zu spenden. Von diesen Sonderbeiträgen sind nach Absprache mit der
Kassiererin /dem Kassierer Sonderkosten (wie Kinderbetreuung,
Steuermehrbelastungen etc.) abziehbar.
3. Alle anderen regeln ihren Sonderbeitrag, der in der Regel 50% nicht
unterschreiten sollte, verbindlich mit der Kassiererin/dem Kassierer.
4. Die Regelung gilt für alle kommunalen Mandate, auch für Aufsichtsratsposten.
5. Kosten für Stadtteilarbeit werden in Absprache mit dem Vorstand/Büro vom
Kreisverband übernommen.
6. Die MandatsträgerInnen werden gebeten, ihre Sonderbeiträge in monatlicher
Form zu spenden.
7. Zu jeder Jahreshauptversammlung wird von der Kassiererin/dem Kassierer eine
Übersicht über die Einhaltung der vereinbarten Rückspendenregelungen in
prozentualer Form in angemessener Form (Aushang) zur Kenntnis gebracht.“
Die Mandatsträger*innenbeiträge sind eine freiwillige Leistung. Wie andere
Parteien auch bitten wir euch aber, entsprechend der vorgenannten Regelungen,
einen Teil dieser Aufwandsentschädigung an den Kreisverband abzuführen. Warum?
Die Mandatsträger*innenbeiträge sind für die politische Arbeit des
Kreisverbandes von ganz erheblicher Bedeutung. Vieles von dem, was wir an
Informationen, Aktionen, Veranstaltungen und Beteiligungen in den letzten Jahren
geboten haben, wäre ohne die Leistung der Mandatsträger*innenbeiträge nicht
möglich gewesen. Denn in den vergangenen Jahren machten die
Mandatsträger*innenbeiträge 35 bis 40 % der Haushaltseinnahmen aus. Auf diesen
Zahlen baut auch die mittelfristige Finanzplanung auf.
Es würde uns daher sehr freuen, wenn die hohe Bereitschaft,
Mandatsträger*innnenbeiträge in der vorgesehenen Form abzuführen, wofür an
dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gedankt sei, weiter Bestand hat. Hier ist
auch Solidarität gefragt. Nur wenn wir gemeinsam bereit sind, uns einzusetzen,
werden wir eine starke GRÜNE Politik machen können.
Die Kreiskassierer/der Kreiskassierer freut sich über eine Mitteilung von euch
per Email zu Beginn der neuen Wahlperiode, aus der hervorgeht, welchen Betrag
ihr monatlich an den Kreisverband als Mandatsträger*innenbeitrag abführt und
welchem Prozentsatz der erhaltenen Aufwandsentschädigung dies entspricht. Wer
keine regelmäßige, monatliche Aufwandsentschädigung erhält (wie etwa Sitzungs-
gelder für die Teilnahme an Ausschusssitzungen oder Entschädigungen für die
Teilnahme an Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsratssitzungen) schreibt
in der Mitteilung nur, welcher Prozentsatz der Aufwandsentschädigung im
Kalenderjahr als Mandatsträger*innenbeitrag abgeführt wird.
Unsere Bankverbindung für die möglichst monatliche Überweisung lautet:
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN KV Bielefeld
DE28 4805 0161 0054 0503 15
Sollte die Kreiskassiererin/der Kreiskassierer keine Mitteilung von euch
erhalten, wird sie/er euch per Email einmal erinnern.
Eure Mitteilung ist mit Blick auf die Berichtspflicht der Kreiskassiererin/des
Kreiskassierers über die Mandatsträger*innenbeiträge von Bedeutung.
Die/der Kreiskassierer*in ist den Mitgliedern auskunftspflichtig. Der
Mitteilungspflicht auf der Jahres-hauptversammlung wird künftig dadurch Rechnung
getragen, dass eine Tabelle als Tischvorlage ausgelegt wird, aus der sich der
Name des/der Mandatsträger*in ergibt und ob entsprechend der vollständigen
Mitteilung verfahren wurde („gemäß vollständiger Mitteilung“), ob die Mitteilung
unvollständig war („Mitteilung unvollständig“) oder ob gar keine Mitteilung
erfolgte („ohne Mitteilung“)[1].
• gemäß vollständiger Mitteilung = es gibt eine vollständige Mitteilung an den
KK und es wurde auch genau so viel gespendet wie mitgeteilt
• Mitteilung unvollständig = es gibt nur eine unzureichende Mitteilung an den
KK, sodass sich nicht sagen lässt, wie sich ein etwaiger
Mandatsträger*innenbeitrag zum Erwartungssatz von 75 % verhält. Ob und in
welcher Höhe Mandatsträger*innenbeiträge geleistet wurden bleibt dabei offen.
• ohne Mitteilung = es ist zu keiner Mitteilung an den KK gekommen. Ob und in
welcher Höhe Mandatsträger*innenbeiträge geleistet wurden bleibt dabei offen.